Produkt zum Begriff Steuerpflichtig:
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Avery Zweckform Lohnabrechnung A4 SD 2x40Blatt
Lohn/Gehalt 210x297x7 mm DIN A4 2X40 Blatt Vom Finanzamt anerkannt Farbige Durchschläge für bessere Organisation Selbstdurchschreibend
Preis: 18.58 € | Versand*: 0.00 € -
Sigel Formularbuch »Lohnabrechnung Mini-Job« LO519 weiß
Formularbuch »Lohnabrechnung Mini-Job« LO519, Anwendungsbereich: Abrechnung, Chlorfrei: Ja, Holzfrei: Ja, Ausführung der Bindung: Spezial-Rückenleimung, Anzahl der Blätter: 50 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 0 Blatt, Besonderheiten: Kurzfristige/geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone, Ausführliche Hinweise zum Ausfüllen, mit Blaupapier, Farbe des Papiers: weiß, perforiert: Ja, Abheftlochung vorhanden: Ja, selbstdurchschreibend: Nein, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 1-fach, mit Blaupapier, Durchschreibepapier vorhanden: Nein, FSC-zertifiziert: Nein, Papierprodukte/Formularbuch/Gehaltsabrechnung & Stundenzettel
Preis: 5.26 € | Versand*: 5.94 € -
SIGEL Lohnabrechnung für geringfügig/kurzfristig Beschäftigte Formularbuch LO519
Schnelle Lohnabrechnung mit dem SIGEL Formularbuch Mit dem SIGEL Formularbuch LO519 erstellen Sie im Handumdrehen ordentliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen für "Mini-Jobs" – kurzfristige und geringfügige Beschäftigung . Mit den übersichtlich gestalteten Vordrucken sind Sie auf der sicheren Seite, denn das Formular wird vom Finanzamt und den Behörden der Zollverwaltung anerkannt. Ausführliche Hinweise begleiten Sie Stück für Stück beim Ausfüllen der Abrechnung. So wird die schmucklose Verwaltungsarbeit blitzschnell erledigt, indem Arbeitszeiten pflichtbewusst nach Beginn, Ende und Dauer dokumentiert werden. Die weißen Blätter sind beidseitig bedruckt und lassen sich praktischerweise sowohl von Hand also auch mit der Schreibmaschine beschriften . Die einzelnen Blätter werden durch eine besonders haltbare Spezial-Rückenleimung fest an Ort und Stelle gehalten. So bleibt Ihnen das DIN A5 formatige Formularbuch von SIGEL lange erhalten, auch wenn Sie es häufig in Taschen transportieren. Aufgrund der geringen Größe ist das Buch nämlich auch optimal für den schnellen Einsatz unterwegs geeignet. Dank der ultra-feinen Mikroperforation trennen Sie die Blätter mühelos und sauber ab. Nutzen Sie die inklusiven 2 Blatt Blaupapier , um Formulare ganz einfach in mehrfacher Ausfertigung zu erstellen. Nutzen Sie anschließend die Option, die Ihnen die Abheftlochung bietet, und heften Sie die losen Gehaltsabrechnungen sorgfältig ab. Ein unkompliziertes Formularbuch für eine einfache "Mini-Job" Abrechnung : Bestellen Sie das nützliche Formularbuch LO519 von SIGEL doch gleich hier im Online-Shop.
Preis: 4.81 € | Versand*: 5.94 € -
Avery Zweckform Formularbuch 506 »Lohnabrechnung« weiß, 21x29.7 cm
Formularbuch 506 »Lohnabrechnung«, Anwendungsbereich: Abrechnung, Chlorfrei: Ja, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: Sicherheitsbindung, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 50 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 0 Blatt, Besonderheiten: Lohnabrechnung für geringf. Beschäftigte, Breite: 210 mm, Farbe des Papiers: weiß, perforiert: Nein, Abheftlochung vorhanden: Nein, selbstdurchschreibend: Nein, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 1-fach, mit Blaupapier, Durchschreibepapier vorhanden: Ja, FSC-zertifiziert: Nein, Papierprodukte/Formularbuch/Gehaltsabrechnung & Stundenzettel
Preis: 7.70 € | Versand*: 5.94 €
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Tarifvertrag oder individuelle Gehaltsverhandlung?
Die Entscheidung zwischen einem Tarifvertrag und individuellen Gehaltsverhandlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Tarifvertrag bietet in der Regel eine gewisse Sicherheit und Transparenz, da die Gehälter und Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Beruf festgelegt sind. Individuelle Gehaltsverhandlungen können hingegen die Möglichkeit bieten, ein höheres Gehalt auszuhandeln, jedoch besteht auch das Risiko, dass die Verhandlungen nicht erfolgreich sind. Letztendlich sollte die Entscheidung von den persönlichen Präferenzen und Zielen abhängen.
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Ist Jubiläumszuwendung steuerpflichtig?
Ist Jubiläumszuwendung steuerpflichtig? Die steuerliche Behandlung von Jubiläumszuwendungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der Zuwendung, dem Anlass des Jubiläums und den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes. In einigen Ländern können Jubiläumszuwendungen bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sein, während in anderen Ländern alle Zuwendungen steuerpflichtig sind. Es ist daher ratsam, sich bei einem Steuerberater oder der zuständigen Steuerbehörde über die genauen steuerlichen Regelungen zu informieren.
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Sind Werkstudenten steuerpflichtig?
Sind Werkstudenten steuerpflichtig? Werkstudenten sind grundsätzlich steuerpflichtig, da sie als Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Allerdings können Werkstudenten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerpflicht befreit sein, zum Beispiel wenn ihr Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegt. Es ist wichtig, dass Werkstudenten ihre Einkünfte dem Finanzamt melden und gegebenenfalls eine Einkommensteuererklärung abgeben, um sicherzustellen, dass sie steuerlich korrekt behandelt werden. Es empfiehlt sich, sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden, um individuelle Informationen und Beratung zu erhalten.
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Sind Lebensversicherungen steuerpflichtig?
Sind Lebensversicherungen steuerpflichtig? Lebensversicherungen können steuerpflichtig sein, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Art der Police, der Laufzeit und den Auszahlungsmodalitäten. In der Regel sind die Beiträge zur Lebensversicherung steuerlich absetzbar, während die Auszahlungen je nach Verwendungszweck steuerfrei oder steuerpflichtig sein können. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder Finanzexperten beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen einer Lebensversicherung zu verstehen und zu optimieren.
Ähnliche Suchbegriffe für Steuerpflichtig:
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Sigel Formularbuch Lohnabrechnung Aushilfskräfte A5 VE=50 Blatt
Ausführung: mit Blaupapier. Kurzfristige/geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone. Ausführliche Hinweise zum Ausfüllen. Format/Größe: DIN A5 hoch Inhalt: 50 Blatt
Preis: 8.41 € | Versand*: 0.00 € -
AVERY Zweckform Lohnabrechnung für geringfügig/kurzfristig Beschäftigte Formularbuch 506
Keine Probleme beim Finanzamt! Mit der Lohnabrechnung für geringfügig/kurzfristig Beschäftigte von AVERY Zweckform können Sie sicher sein, dass Sie keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Denn diese Lohnabrechnung für geringfügig/kurzfristig Beschäftigte entspricht den gesetzlichen Vorgaben und wird vom Finanzamt anerkannt! Die AVERY Zweckform Lohnabrechnung für geringfügig/kurzfristig Beschäftigte im Format DIN A4 ist 2-seitig bedruckt und beinhaltet 1 Blatt Blaupapier sowie einen Durchschlag. Die Blätter sind vorgelocht und können bequem abgeheftet werden. Die Lohnabrechnung für geringfügig/kurzfristig Beschäftigte wird ständig an Arbeitslohnbestimmungen des Gesetzgebers angepasst , so dass Sie mit diesem Formularbuch immer auf dem neuesten Stand sind. So sind Sie bestens organisiert und sparen Geld und Zeit!
Preis: 7.33 € | Versand*: 5.94 € -
506 Lohnabrechnung für geringfügig Beschäftigte, A4, mit Blaupapier, 50 Blatt
Die Lohnabrechnung für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte (Minijob) 506 von AVERY ZWECKFORM im DIN A4 Format wird vom Finanzamt anerkannt. Die 50 Minijob Lohnabrechnungen sind 2-seitig bedruckt und sind inklusive 1 Blatt Blaupapier. Die Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen von Avery Zweckform sind zuverlässige, bewährte Hilfen für Buchhaltung, Personalwesen und Steuer und werden regelmäßig von Rechtsexperten geprüft.
Preis: 14.59 € | Versand*: 7.19 € -
SIGEL Formularbuch Lohnabrechnung für geringfügig/kurzfristig Beschäftigte DIN A5 1x 50 Seiten
SIGEL Formularbuch Lohnabrechnung für geringfügig/kurzfristig Beschäftigte DIN A5 1x 50 Seiten
Preis: 5.18 € | Versand*: 4.99 €
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Ist Tagegeld steuerpflichtig?
Ist Tagegeld steuerpflichtig? In der Regel sind Tagegelder steuerfrei, solange sie zur Abdeckung von notwendigen Ausgaben dienen, die während einer Dienstreise oder eines beruflichen Aufenthalts entstehen. Allerdings gibt es bestimmte Grenzen und Vorschriften, die beachtet werden müssen, um sicherzustellen, dass das Tagegeld steuerfrei bleibt. Es ist ratsam, sich mit den steuerlichen Regelungen und Vorschriften in Bezug auf Tagegelder vertraut zu machen, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Es empfiehlt sich auch, sich bei einem Steuerberater oder Finanzexperten über die genauen steuerlichen Bestimmungen zu informieren.
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Sind Geldgewinne steuerpflichtig?
Ja, Geldgewinne sind in der Regel steuerpflichtig. In Deutschland unterliegen Gewinne aus Glücksspielen, Lotterien und anderen Geldpreisen der Einkommensteuer. Die Steuerpflicht hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe des Gewinns und dem individuellen Steuersatz. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder der örtlichen Finanzbehörde über die genauen steuerlichen Regelungen zu informieren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, z.B. wenn der Gewinn unterhalb eines bestimmten Freibetrags liegt.
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Ist Arbeitslosengeld steuerpflichtig?
Ist Arbeitslosengeld steuerpflichtig? Ja, Arbeitslosengeld unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer. Es wird wie normales Einkommen behandelt und muss daher in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings gibt es Freibeträge und Sonderregelungen, die je nach individueller Situation gelten können. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder Finanzexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass man alle steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt.
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Ist trennungsunterhalt steuerpflichtig?
Ist trennungsunterhalt steuerpflichtig? Ja, grundsätzlich ist der Trennungsunterhalt steuerpflichtig für den Empfänger. Der Unterhaltsempfänger muss den erhaltenen Unterhalt in seiner Steuererklärung angeben und versteuern. Der Unterhaltspflichtige hingegen kann die gezahlten Unterhaltsleistungen steuerlich geltend machen und somit seine Steuerlast verringern. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Regelungen, die berücksichtigt werden müssen, um die steuerliche Belastung zu minimieren. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen des Trennungsunterhalts zu verstehen.
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